Allgemeine Miet- und Geschäftsbedingungen

1. Geltung

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der „die mietbar“ Flauger GmbH und Kunden gelten diese Miet- und Geschäftsbedingungen. Bedingungen von Kunden haben unabhängig davon, ob sie teilweise oder gesamt widersprechen oder darüberhinausgehende Regelungen enthalten, keine Geltung. Diese Miet- und
Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Vertragsbeziehungen, Rahmenverträge und sonstige Vereinbarungen mit unseren Kunden.

2. Preise und Mietbedingungen

2.1 Sollen die Mietgegenstände von uns angeliefert oder abgeholt werden, ist dies gesondert zu vereinbaren. Preisangaben verstehen sich exklusive USt und sind nicht als Pauschalpreis zu verstehen. Für Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf zusätzliches
Entgelt.

2.2 Neukunden werden nur gegen Vorauskasse beliefert. Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung wird die Hälfte des Entgeltes bei Vertragsabschluss, die andere Hälfte bei Mietbeginn fällig.

2.3 Die Mindestmietdauer beträgt 1 Tag. Mangels abweichender Vereinbarung gelten bei Vermietung über mehrere Tage folgende Mietpreise: 2 Tage = 1,6 Tagesmieten, 3 Tage = 2,1 Tagesmieten, 4 Tage = 2,5 Tagesmieten, 5 Tage = 2,9 Tagesmieten, 6 Tage = 3,3 Tagesmieten, 7 Tage = 3,7 Tagesmieten. Für
Auf- und Abbau oder Transporte an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie in den Nachtstunden (19.00- 06.00 früh) wird eine Pauschale von € 270,00 pro Monteur verrechnet. Wird die vereinbarte Mietdauer überschritten, wird für die Dauer der Zeitüberschreitung pro angefangenem Tag ein Benützungsentgelt in
Höhe einer Tagesmiete verrechnet.

2.4 Wir behalten uns das Recht vor, auf den Mietgegenständen in angemessener Form Werbung anzubringen bzw diese als unser Eigentum zu kennzeichnen. Die angebrachten Firmenlogos dürfen weder entfernt noch unsichtbar gemacht werden. Der Kunde wird darauf hingewiesen und erklärt sich einverstanden, dass während der Veranstaltung Daten (Fotos, Videos, Musikaufnahmen) gespeichert und für Werbezwecke weiterverwendet werden.

2.5 Der Kunde bestätigt durch Zeichnung des Lieferscheins, dass er die Mietgegenstände geprüft und in einwandfreiem Zustand übernommen hat. Nachträgliche Reklamationen können nicht anerkannt werden. Verzichtet der Kunde bei Rückgabe auf seine Mitwirkung bei der Bestandsaufnahme und Kontrolle auf
einwandfreien Zustand, so anerkennt er die von uns durchgeführten Überprüfungen als rechtsverbindlich.

2.6 Der Kunde ist zur Erhaltung der Mietgegenstände einschließlich ernster Schäden verpflichtet und haftet für alle Schäden an den oder durch die Mietgegenstände. Nicht retournierte oder beschädigte Mietgegenstände werden dem Kunden zum Wiederbeschaffungspreis verrechnet. Werden Gegenstände verschmutzt, gehen die Reinigungskosten zu Lasten des Kunden. Ist eine restlose Reinigung nicht möglich wird ebenfalls der Wiederbeschaffungspreis verrechnet.

2.7 Mit der Verladung zum Transport bzw der Bereitstellung zur Abholung zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt beginnt die Mietdauer. Die Mietdauer endet erst bei Einlangen sämtlicher Mietgegenstände in unserem Lager und Unterzeichnung des Mietgegenscheins. Der Kunde haftet verschuldensunabhänging
und trägt die Gefahr für die Mietgegenstände während der gesamten Mietdauer. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Mietgegenstände nicht versichert sind und wird sich gegen die vorgenannten Risiken versichern.

3. Mitwirkungspflichten des Kunden

3.1 Strom und Wasser, versperrbare Räume für den Aufenthalt unseres Personals, die Lagerung von Arbeits- und Verbrauchsmitteln, Werkzeug und Materialien sowie Toilettanlagen sind vom Kunden ab Anlieferung am Leistungsort auf eigene Kosten bereitzustellen.

3.2 Lieferungen werden nach Stand der Technik in üblicher Weise vorgenommen (LKW, Transportwagen, Transportrodel etc). Technische Einrichtungen (Lifte, Rolltreppen etc) werden vom Kunden uneingeschränkt zur Verfügung gestellt bzw muss dafür gesorgt werden, dass solche zur Verfügung
stehen. Sind keine technischen Einrichtungen vorhanden oder wird uns deren Benützung nicht ermöglicht, trägt der Kunde die dadurch entstehenden Mehrkosten.

3.3 Wird uns vom Kunden eine Anlieferung einschließlich Parkmöglichkeit nicht in einer Entfernung von maximal 100m ermöglicht, ist uns der Mehraufwand durch einen Preiszuschlag von 10 % einer Tagesmiete pro angefangenen 100m abzugelten. Ebenso besteht ein Entgeltszuschlag von 10 % einer Tagesmiete pro zu überwindendem Stockwerk, für welches kein Lift zur Verfügung steht. Wahlweise sind wir in diesen Fällen auch berechtigt gemäß Punkt 5.2 vom Vertrag zurückzutreten.

4. Leistungsänderungen

4.1 Dem Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte geringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt.

4.2 Übernehmen wir vertraglich den Transport, können wir hierfür auch Dritte heranziehen, wobei wir diesfalls nur für Auswahlverschulden haften.

4.3 Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbaren und von uns nicht verschuldeten Verzögerungen oder sonstigen  vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, um jenen Zeitraum währenddessen das entsprechende Ereignis andauert. Damit
verbundene Mehrkosten trägt der Kunde.

5. Vertragsrücktritt

5.1 Wird eine Bestellung nicht binnen 48 Stunden nach Vertragsabschluss schriftlich widerrufen, so gilt die Bestellung als bindend. Tritt der Kunde nach diesem Zeitpunkt zurück, ist ein Entgelt von 100% der Mietkosten zzgl 20% USt zu bezahlen. Transporte & Personal werden nicht verrechnet. Die Anrechnung
von Ersparnissen und sonstigen Verdienstmöglichkeiten hierauf ist ausgeschlossen.

5.2 Bei Annahmeverzug des Kunden von mehr als 8 Stunden (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleistungen) oder bei Verletzung sonstiger wesentlicher Vertragspflichten durch den Kunden sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde trotz 3-tägiger Nachfristsetzung nicht für die
Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt hat. Treten wir aus diesen Gründen vom Vertrag zurück, ist der Kunde ungeachtet weitergehender Ansprüche zur Zahlung einer Konventionalstrafe von 100% der Gesamtauftragssumme zzgl 20% USt verpflichtet. Die Anrechnung von Ersparnissen und sonstigen Verdienstmöglichkeiten hierauf ist ausgeschlossen.

6. Zahlung

6.1 Rechnungen sind ab Erhalt abzugsfrei sofort zur Zahlung fällig und gelten mangels schriftlicher Reklamation binnen 2 Wochen als anerkannt. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung.

6.2 Werden Rechnungen nicht innerhalb von 14 Tagen vollständig bezahlt, verfallen sämtliche Vergünstigungen (Rabatte, Skonti udgl) und gelten ab Fälligkeit Verzugszinsen von 12% pa zuzüglich Zinseszinsen sowie Spesen von EUR 50,00 zzgl 20% USt pro Mahnschreiben als vereinbart. An Stelle der rabattierten Mietpreise wird gemäß Punkt 2.3 für jeden Tag der Mietdauer die volle Tagesmiete nachverrechnet.

7. Gewährleistung

7.1 Wir leisten für die gesamte Vertragsdauer Gewähr, dass dem Kunden die Mietgegenstände vereinbarungsgemäß zur Verfügung stehen. Für vom Kunden beigestellte Materialien, Geräte, Anlagen usw trifft uns keine Haftung.

7.2 Allfällige Mängel und Schäden müssen uns längstens binnen 24 Stunden ab Erkennbarkeit schriftlich angezeigt und nachgewiesen werden. Erfolgt die Anzeige nicht fristgerecht, kann der Kunde Ansprüche auf Gewährleistung, Schadenersatz wegen des Mangels selbst oder aus einem Irrtum über die Mangelfreiheit nicht mehr geltend machen. Entsprechendes gilt, wenn der Mangel binnen längstens 24 Stunden behoben wird.

7.3 Zur Mängelbehebung sind uns zumindest 24 Stunden und uneingeschränkter Zugang zum Leistungsort einzuräumen. Der Kunde kann sich auf eine vom ihm selbst herbeigeführte Unmöglichkeit der Mängelbehebung nicht berufen.

8. Schadenersatz

8.1 Soweit kein Personenschaden vorliegt, ist unsere Haftung auf grobes Verschulden und die Auftragssumme beschränkt. Für Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn und reine Vermögensschäden des Kunden ist unsere Haftung jedenfalls ausgeschlossen.

8.2 Sind Schäden durch eine Versicherung des Kunden gedeckt, verpflichtet sich der Kunde zuerst die Versicherungsleistung in Anspruch zu nehmen.

8.3 Schadenersatzansprüche des Kunden sind mangels schriftlichen Anerkenntnisses bei sonstigem Verfall binnen 6 Monaten ab Vertragsabschluss gerichtlich geltend zu machen. Der Beweis eines Verschuldens unsererseits obliegt in allen Fällen dem Kunden.

9. Verschiedenes

9.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, eigene Forderungen gegen Zahlungsansprüche aufzurechnen, es sei denn, dass die Forderung gerichtlich festgestellt oder von uns schriftlich anerkannt wurde.

9.2 Sämtliche Mitteilungen und Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, wobei die Verständigung per E-Mail genügt. Dies gilt auch für die Vereinbarung, vom Schriftformerfordernis abzugehen.

9.3 Unser technisches Personal ist zur Abgabe verpflichtender Vertragserklärungen gegenüber dem Kunden nicht berechtigt.

9.4 Sollten einzelne Vertragsbestimmungen rechtsunwirksam sein, bleiben die restlichen Bestimmungen gültig, Vertragslücken werden sinngemäß ergänzt.

9.5 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist 2100 Korneuburg. Wir sind unbeschadet dessen auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.